1. Definitionen und Interpretation
1.1 Definitionen
Sofern der Kontext nichts anderes erfordert, haben in dieser Vereinbarung die folgenden Ausdrücke die folgenden Bedeutungen:
"Vereinbarung" bezeichnet diese Standardgeschäftsbedingungen.
"Auftrag" bezeichnet den Zeitraum, in dem Kennword für den oder im Namen des Kunden oder wie anderweitig zwischen dem Kunden und Kennword vereinbart Dienstleistungen oder Arbeiten erbringt, beginnend mit dem Zeitpunkt, an dem Kennword diese Arbeiten und Dienstleistungen zum ersten Mal beginnt, und endend, wenn Kennword alle diese Arbeiten und Dienstleistungen einstellt.
„Kunde“ bezeichnet die Partei, die eine Übersetzung im Rahmen des normalen Geschäftsbetriebs in Auftrag gibt.
"Vertrauliches Material" bezeichnet alle sensiblen oder privaten Informationen in Bezug auf den Kunden oder sein Geschäft.
"Quellmaterial" bezeichnet jeden Text oder ein anderes Medium, das der Kunde Kennword zur Verfügung stellt und das eine Mitteilung enthält, die übersetzt werden muss, und kann Text, Ton und / oder Bilder umfassen.
„Kennword“ bezeichnet die Vertragspartei, die im Rahmen des normalen Geschäftsbetriebs eine Übersetzung bereitstellt. Kennword ist normalerweise der Ersteller einer Übersetzung, es sei denn, der Kunde wurde ausdrücklich darüber informiert, dass der Übersetzungsauftrag an Dritte vergeben wird.
„Übersetzungsauftrag“ bezeichnet die Erstellung einer Übersetzung oder einer anderen übersetzungsbezogenen Aufgabe wie Revision, Bearbeitung usw., die die Übersetzungsfähigkeiten eines Übersetzers erfordert, nicht jedoch das Verfassen oder Anpassen von Texten.
„Übersetzung“ bezeichnet die von Kennword erstellte Auftragsarbeit.
„Dritte Partei“ bezeichnet jede Partei, die nicht Vertragspartei dieser Vereinbarung ist.
1.2 Auslegung
In dieser Vereinbarung, sofern der Kontext nichts anderes erfordert:
Wörter im Singular schließen den Plural ein und umgekehrt.
Kein Teil einer nummerierten Klausel darf getrennt von einem anderen Teil gelesen werden.
Klauselüberschriften dienen nur der besseren Lesbarkeit und werden für die Zwecke der Sinnfeststellung ignoriert.
Ein Verweis auf ein Gesetz oder eine gesetzliche Bestimmung ist ein Verweis auf diese in ihrer jeweils geänderten, erweiterten oder wieder in Kraft gesetzten Fassung
Verweise auf eine „Partei“ oder die „Parteien“ bezeichnen die Parteien dieser Vereinbarung. Solche Parteien können natürliche oder juristische Personen sein, einschließlich beispielsweise Privatpersonen, Vereinigungen, Partnerschaften, wirtschaftlicher Interessengruppen oder Körperschaften.
Alle Wörter, die auf die Begriffe „einschließlich“, „umfassen“, „insbesondere“, „zum Beispiel“ oder ähnlichen Ausdrücken folgen, sind als veranschaulichend auszulegen und dürfen den Sinn der diesen Begriffen vorausgehenden Wörter, Beschreibungen, Definitionen, Phrasen oder Begriffen nicht einschränken.
2. Urheberrecht an Quellmaterial und Übersetzungsrechten
2.1 Kennword akzeptiert einen Übersetzungsauftrag vom Kunden unter der Voraussetzung, dass die Ausführung des Übersetzungsauftrags keine Rechte Dritter verletzt. Dementsprechend garantiert der Kunde Kennword, dass:
1) der Kunde das volle Recht und die Befugnis zum Abschluss dieser Vereinbarung hat, nachdem er das Recht und die Lizenz zur Übersetzung und Veröffentlichung des Quellmaterials erworben hat; und
2) das Quellmaterial nicht das Urheberrecht oder ein anderes Recht einer Person verletzt;
2.2 Der Kunde stellt Kennword von jeglichen Verlusten, Verletzungen oder Schäden (einschließlich Rechtskosten und -auslagen sowie Entschädigungen, die Kennword zum Ausgleich oder zur Beilegung von Ansprüchen zahlt) frei, die Kennword infolge eines Verstoßes oder angeblichen Verstoßes gegen eine der oben genannten Garantien oder als Folge einer Behauptung, dass das Quellmaterial etwas Unzulässiges, Verleumderisches, Blasphemisches oder Obszönes enthält oder eine Verletzung des Urheberrechts oder anderer Rechte Dritter darstellt, erleidet.
3. Gebühren: (verbindliche) Angebote und (unverbindliche) Schätzungen
3.1 In Ermangelung einer besonderen Vereinbarung wird die zu erhebende Gebühr von Kennword auf der Grundlage der Beschreibung des Quellmaterials durch den Kunden, des Zwecks der Übersetzung und etwaiger Anweisungen des Kunden festgelegt.
3.2 Kennword gibt kein festes Angebot ab, bevor es das nicht gesamte Quellmaterial gesehen oder gehört und klare und vollständige schriftliche Anweisungen vom Kunden erhalten hat.
3.3 Jede von Kennword auf der Grundlage der Beschreibung des Übersetzungsauftrags durch den Kunden angegebene, geschätzte oder vereinbarte Gebühr kann durch Vereinbarung zwischen den Parteien geändert werden, wenn diese Beschreibung nach Ansicht von Kennword, nachdem es das Quellmaterial gesehen oder gehört hat, im Wesentlichen unzureichend oder ungenau ist.
3.4 Jede für eine Übersetzung vereinbarte Gebühr, die bestimmte latente Schwierigkeiten aufweist, von denen keine der Parteien zum Zeitpunkt des Angebots und der Annahme hinreichend Kenntnis hatte, wird neu ausgehandelt, sofern die Umstände der anderen Partei so bald wie möglich bekannt gegeben werden, nachdem sie offensichtlich wurden.
3.5 Eine Schätzung gilt nicht als vertraglich bindend, sondern dient nur zur Orientierung oder Information.
3.6 Vorbehaltlich der obigen Klausel 3.2 bleibt ein verbindliches Angebot, das abgegeben wurde, nachdem Kennword das gesamte Quellmaterial gesehen oder gehört hat, dreißig (30) Tage ab dem Datum seiner Abgabe gültig. Danach kann es einer Überarbeitung unterzogen werden.
3.7 Die Kosten für die Lieferung der Übersetzung trägt normalerweise Kennword. Handelt es sich bei der vom Kunden angeforderten Lieferung um Ausgaben, die höher sind als die normalerweise für die Lieferung anfallenden Kosten (z. B. Kurierdienst und / oder Einschreiben oder Sonderzustellung), werden die zusätzlichen Kosten dem Kunden in Rechnung gestellt. Wenn die zusätzlichen Kosten durch Handlungen oder Untätigkeiten von Kennword entstehen, werden sie vom Kunden nicht getragen, sofern nichts anderes vereinbart wurde.
3.8 Sonstige zusätzliche Gebühren, z. B. solche, die sich ergeben aus:
können ebenfalls in Rechnung gestellt werden.
Die Art dieser Gebühren muss im Voraus vereinbart werden.
3.9 Werden während der Durchführung des Übersetzungsauftrags zu irgendeinem Zeitpunkt Änderungen am Text oder an den Anforderungen des Kunden vorgenommen, so werden das Honorar von Kennword, alle anwendbaren Zusatzgebühren und die Lieferbedingungen im Hinblick auf die zusätzliche Arbeit angepasst.
4. Lieferung
4.1 Alle zwischen Kennword und dem Kunden vereinbarten Liefertermine oder -fristen werden erst verbindlich, nachdem Kennword das gesamte zu übersetzende Quellmaterial gesehen oder gehört und vom Kunden vollständige schriftliche Anweisungen erhalten hat.
4.2 Der Liefertermin ist nicht ausschlaggebend, es sei denn, dies wurde ausdrücklich schriftlich vereinbart.
4.3 Sofern nicht anders vereinbart, versendet Kennword die Übersetzung so, dass der Kunde davon ausgehen kann, dass sie am Tag der Lieferung spätestens zum normalen Geschäftsschluss in den Geschäftsräumen des Kunden eingeht.
5. Zahlung
5.1 Die vollständige Zahlung an Kennword erfolgt spätestens dreißig (30) Tage nach Rechnungsdatum auf die angegebene Zahlungsweise.
5.2 Für lange Aufträge oder Texte kann Kennword eine erste Zahlung und regelmäßige Teilzahlungen zu zu vereinbarenden Bedingungen verlangen.
5.3 Die Begleichung einer Rechnung, Teilrechnung oder sonstigen Zahlung erfolgt bis zum zwischen den Parteien vereinbarten Fälligkeitsdatum oder, falls keine solche Vereinbarung getroffen wurde, innerhalb der in Ziffer 5.1 festgelegten Frist.
5.4 Wenn die Lieferung in Raten erfolgt und mitgeteilt wurde, dass eine Zwischenzahlung überfällig ist, hat Kennword das Recht, die Bearbeitung des vorliegenden Übersetzungsauftrags einzustellen, bis die ausstehende Zahlung erfolgt oder andere Bedingungen vereinbart wurden.
5.5 Jede Zahlung, die nicht vor dem Fälligkeitsdatum erfolgt, ist mit Zinsen in Höhe von drei Prozent (3%) über dem Basiszinssatz der Barclays Bank zu verzinsen, der nach dem jeweils gültigen Tagessatz berechnet wurde, und zwar ab dem Tag, an dem die Zahlung fällig wurde, bis zum Tag der Zahlung.
5.6 Diese Maßnahme gilt unbeschadet etwaiger fälliger Beträge und ohne jegliche Haftung gegenüber dem Kunden oder Dritten.
6. Urheberrecht an Übersetzungen
6.1 Sofern keine ausdrückliche schriftliche Vereinbarung vorliegt, bleibt das Urheberrecht an der Übersetzung Eigentum von Kennword.
6.2 Kennword darf nicht vertrauliche Übersetzungen oder Teile oder Aufzeichnungen davon, die nicht unter das Urheberrecht, das Gesetz über Amtsgeheimnisse, das gesetzliche Berufsgeheimnis oder die Immunität gegenüber dem öffentlichem Interesse fallen, verwenden und verkaufen oder weiterverkaufen.
6.3 Wenn das Urheberrecht abgetreten oder lizenziert wird (formell schriftlich, wie in Abschnitt 90(3) des Copyright, Designs and Patents Act 1988 (das "Gesetz von 1988") gefordert, um rechtsgültig wirksam zu werden, oder informell, nicht schriftlich, aber nach Billigkeit außerhalb des Gesetzes von 1988 wirksam zu werden ), ist dies nur bei vollständiger Zahlung der vereinbarten Gebühr wirksam.
6.4 Das Urheberrecht an einem vollständigen oder verbleibenden Teil einer Übersetzung bleibt Eigentum von Kennword, und die Bedingungen für die Abtretung des Urheberrechts und die Erteilung einer Lizenz zur Veröffentlichung dieser Übersetzung sind wie oben angegeben.
6.5 Wenn Kennword das Urheberrecht behält, muss, sofern nicht schriftlich etwas anderes vereinbart wurde, jeder veröffentlichte Text der Übersetzung die folgende Erklärung enthalten: "© (englischer oder anderer) Text (Name des Übersetzers) (Jahresdatum)", je nach Einzelfall.
6.6 Wenn Kennword das Urheberrecht an der Übersetzung überträgt und die Übersetzung anschließend zur Verteilung gedruckt wird, muss der Kunde die Arbeit von Kennword mit der folgenden Erklärung in der gleichen Gewichtung und im gleichen Schriftstil anerkennen, wie sie für die Anerkennung des Druckers und/oder anderer an der Erstellung des fertigen Dokuments beteiligter Personen verwendet wurde : "(Englisch oder andere) Übersetzung durch (Name des Übersetzers)", je nach Einzelfall.
6.7 Wenn eine Übersetzung in ein Translation-Memory-System oder ein anderes Korpus eingebunden werden soll, lizenziert Kennword die Verwendung der Übersetzung für diesen Zweck gegen eine vereinbarte Gebühr.
6.8 Eine solche Eingliederung und Nutzung darf erst erfolgen, nachdem die Lizenz für diesen Zweck von Kennword schriftlich erteilt und die vereinbarte Gebühr vollständig bezahlt wurde.
6.9 Es ist die Pflicht des Kunden, Kennword davon in Kenntnis zu setzen, dass die Übersetzung zu diesem Zweck verwendet wird.
6.10 Alle Übersetzungen unterliegen dem Recht von Kennword auf Integrität.
6.11 Wenn eine Übersetzung ohne die schriftliche Genehmigung von Kennword in irgendeiner Weise abgeändert oder modifiziert wird haftet Kennword in keiner Weise für die vorgenommenen Änderungen oder deren Folgen.
6.12 Wenn Kennword das Urheberrecht an einer Übersetzung behält oder wenn eine Übersetzung für rechtliche Zwecke verwendet werden soll, dürfen ohne schriftliche Genehmigung von Kennword keine Änderungen oder Ergänzungen an einer Übersetzung vorgenommen werden. Auf das Recht auf Integrität kann Kennword im Voraus ausdrücklich schriftlich verzichten.
7. Vertraulichkeit und sichere Aufbewahrung der Dokumente des Kunden
7.1 Dokumente zur Übersetzung gelten nicht als vertraulich, es sei denn, dies wird ausdrücklich vom Kunden angegeben.
7.2 Kennword übt jedoch zu jeder Zeit ohne ausdrückliche Genehmigung des Kunden die gebührende Diskretion in Bezug auf die Offenlegung von Informationen, die im Quellmaterial des Kunden oder in dessen Übersetzungen enthalten sind, gegenüber Dritten aus.
7.3 Ungeachtet von Klausel 7.2 vereinbaren die Parteien, dass ein Dritter zu bestimmten Fragen der Übersetzungsterminologie in Bezug auf das Quellmaterial konsultiert werden kann.
7.4 Kennword ist für die sichere Aufbewahrung des Quellmaterials des Kunden und der Kopien der Übersetzungen verantwortlich und sorgt gegebenenfalls für deren sichere Entsorgung.
7.5 Auf Verlangen des Kunden versichert Kennword auf Kosten des Kunden Dokumente, die sich auf dem Transportweg von Kennword befinden.
8. Stornierung und Vereitelung
8.1 Wenn ein Übersetzungsauftrag in Auftrag gegeben und anschließend storniert, in seinem Umfang reduziert oder durch eine Handlung oder Unterlassung des Kunden oder eines Dritten vereitelt wird, muss der Kunde außer unter den in Absatz 8.4 beschriebenen Umständen Kennword das volle Honorar zahlen, sofern nicht im Voraus etwas anderes vereinbart wurde.
8.2 Die abgeschlossenen Arbeiten werden dem Kunden zur Verfügung gestellt.
8.3 Wenn ein Kunde in Liquidation geht (mit Ausnahme der freiwilligen Liquidation zum Zwecke des Wiederaufbaus) oder einen Konkursverwalter ernennt oder zahlungsunfähig wird, bankrott geht oder einen Vergleich mit den Gläubigern trifft, hat Kennword das Recht, den Vertrag zu kündigen.
8.4 Weder Kennword noch der Kunde haften gegenüber der anderen Partei oder Dritten für Konsequenzen, die sich aus Umständen ergeben, auf die keine der Parteien Einfluss hat.
8.5 Kennword benachrichtigt den Kunden, sobald dies nach vernünftigem Ermessen möglich ist, über alle Umstände, die die Fähigkeit von Kennword beeinträchtigen können, die Bedingungen der Bestellung des Kunden einzuhalten, und unterstützt den Kunden, soweit dies nach vernünftigem Ermessen möglich ist, eine alternative Lösung zu finden.
9. Beschwerden und Streitigkeiten
9.1 Wenn Kennword die vereinbarten Auftragsanforderungen nicht erfüllt oder keine Übersetzung liefert, die für den angegebenen Zweck geeignet ist, hat der Kunde das Recht dazu:
1) mit Zustimmung von Kennword das für die geleistete Arbeit zu zahlende Honorar um einen Betrag zu kürzen, der den Kosten entspricht, die zur Behebung der Mängel erforderlich sind, und/oder
2) alle weiteren Raten der Arbeiten, die von Kennword durchgeführt werden, zu annullieren. Ein solcher Anspruch besteht erst, nachdem Kennword eine Gelegenheit erhalten hat, die Arbeit auf den erforderlichen Standard zu bringen.
9.2 Der in Klausel 9.1 genannte Anspruch gilt nur, wenn Kennword schriftlich über alle angeblichen Mängel informiert wurde.
9.3 Jede Beschwerde im Zusammenhang mit einem Übersetzungsauftrag muss Kennword vom Kunden (oder umgekehrt) innerhalb eines Monats nach dem Datum der Lieferung der Übersetzung mitgeteilt werden. Wenn die Vertragsparteien die Beschwerde nicht klären können, kann die Angelegenheit von jeder Vertragspartei an das Chartered Institute of Arbitrators verwiesen werden. Diese Verweisung muss spätestens zwei Monate nach dem Datum erfolgen, an dem die ursprüngliche Beschwerde eingereicht wurde.
9.4 Wenn ein Streit zwischen den Vertragsparteien nicht gütlich beigelegt werden kann oder eine der Vertragsparteien die Annahme eines Schiedsverfahrens ablehnt, unterliegen die Vertragsparteien der ausschließlichen Gerichtsbarkeit der Gerichte von England und Wales. In jedem Fall ist diese Vereinbarung in Übereinstimmung mit dem englischem Recht auszulegen.
10 Verantwortung und Haftung
10.1 Der Übersetzungsauftrag wird von Kennword mit angemessener Sachkenntnis und Sorgfalt und in Übereinstimmung mit den Bestimmungen und dem Geist des Verhaltenskodex des Institute of Translation and Interpreting ausgeführt.
10.2 Wenn es Zeit und Kosten erlauben, bemüht sich Kennword, die Arbeit nach bestem Können, Wissen und Gewissen zu erledigen, und konsultiert die Behörden, die Kennword zu diesem Zeitpunkt vernünftigerweise zur Verfügung stehen.
10.3 Vorbehaltlich Klausel 10.4 muss eine Übersetzung für den angegebenen Zweck und die Zielleserschaft sowie für das angegebene Qualitätsniveau geeignet sein.
10.4 Sofern nicht anders angegeben, sind die Übersetzungen nur als "zur Information" geeignet zu betrachten.
10.5 Nichts in dieser Vereinbarung darf so ausgelegt werden, dass die Haftung einer Partei für Personenschäden oder Todesfälle aufgrund eigener Fahrlässigkeit eingeschränkt werden soll.
10.6 Vorbehaltlich Klausel 10.5 ist die Haftung von Kennword gemäß oder in Bezug auf diese Vereinbarung, ob aus unerlaubter Handlung, Vertrag oder anderweitig, auf die Kosten des Übersetzungsauftrags beschränkt, der zum Zeitpunkt der Entstehung der Haftung durchgeführt wird.
10.7 Keine Partei haftet gegenüber der anderen für Folgeschäden oder indirekte Verluste gleich welcher Art.
11. Unlauterer Wettbewerb
11.1 Vorbehaltlich Klausel 11.2, in der Kennwords Kunde im Rahmen seiner Geschäftstätigkeit als Vermittler auftritt und Kennword einem Drittanbieter vorstellt, darf Kennword für einen Zeitraum von 6 Monaten ab Rückgabe des letzten Übersetzungsauftrags, der sich aus der Vorstellung ergibt, ohne schriftliche Zustimmung des Kunden nicht wissentlich an den genannten Drittanbieter herantreten, um Arbeit zu erbitten, oder für den Drittanbieter in irgendeiner Eigenschaft zu arbeiten, die eine Übersetzung beinhaltet.
11.2 Die Einschränkungen in Klausel 11.1 gelten nicht, wenn:
• der Drittanbieter bereits früher mit Kennword zu tun hatte, oder
• Kennword auf der Grundlage öffentlich zugänglicher Informationen handelt, oder
• das Herantreten an den Dritten unabhängig von der Beziehung zum Vermittler ist, oder
• das Herantreten an den Drittendurch Breitbandwerbung entsteht, oder
• der Dritte nach Lieferanten auf dem freien Markt sucht, oder
• der Vermittler die Dienste von Kennword nur vereinzelt nutzt.
12. Anwendbarkeit und Integrität
12.1 Diese Vereinbarung tritt entweder in Kraft, (1) wenn der Kunde die Vereinbarung unterzeichnet; oder (2) wenn der Kunde mit der Lieferung des Quellmaterials beginnt; oder (3) wenn Kennword im Rahmen der Vereinbarung Dienstleistungen erbringt, je nachdem, welcher Zeitpunkt früher liegt.
12.2 Diese Vereinbarung ist in Verbindung mit dem Verhaltenskodex des Institute of Translation and Interpreting zu lesen.
12.3 Diese Vereinbarung kann Gegenstand detaillierter Anforderungen oder Varianten sein, die in der Bestellung eines bestimmten Übersetzungsauftrag ausdrücklich angegeben sind.
12.4 Kein Verzicht auf einen Verstoß gegen eine Bedingung in dieser Vereinbarung gilt als Verzicht auf einen späteren Verstoß gegen dieselbe oder eine andere Bestimmung.